AGB

Das Kleingedruckte - Version 2.7.21


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.01 Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und wird durch die normale Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Kursteilnehmer aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen.

1.02 Die Flugschule sowie die Instruktoren lehnen bei Unfällen jegliche Haftung ab (Haftungsauschluss). Der Unterricht basiert auf der Eigenverantwortung des Schülers.

1.03 Fliegen ausserhalb der Schule ohne Brevet ist von Gesetzes wegen verboten und somit strikte zu unterlassen! Wer ohne Brevet resp. ausserhalb einer Flugschule den Gleitschirmsport betreibt (auch an einem Übungshang), wird von der Polizei als Schwarzflieger eingestuft und muss mit einer Verzeigung rechnen. Zudem können die Versicherungen im Falle eines Schadens ihre Leistungen massiv kürzen.

1.04 Die Flugschule kann jeden Kurs oder Flug jederzeit aus Sicherheitsgründen (zB. Meteo) absagen oder abbrechen.

1.05 Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Eine Einlösung nach Ablauf ist nur nach Vereinbarung möglich. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert.

1.06 Im Übrigen gilt die Preisliste mit den entsprechenden Hinweisen im gedruckten Programm des aktuellen Jahres.

1.07 Kundenkartensystem / Rabatte: Von sämtlichen Wareneinkäufen (ausg. Gleitschirme, Aktionsware, Serviceersatzteile und Eintauschgeschäfte) können 10% als Rabatt auf einer Kundenkarte aufgeschrieben lassen werden. Sobald CHF 200.- Guthaben erreicht werden (also Wareneinkäufe im Totalwert von CHF 2000.-), wird dieses Guthaben beim nächsten Kauf als Gutschrift in Zahlung genommen für Waren, Kurse und Gutscheine. Gültigkeit ab Ersteintrag 10 Jahre. Einträge nur gültig mit Stempel. Das Guthaben kann nicht in bar ausbezahlt werden. Das bei einem Kauf erreichte Mindestguthaben kann nicht für den aktuellen, sondern erst für den Folgekauf verwendet werden. Die Erstausrüstung (GS, NS, GZ, Helm) von Flugschülern ist vom Kundenkartensystem ausgeschlossen.

 

 

 

 

Schnuppertage, Probierangebote, Grundkurse, Fortsetzungskurse, Packages

2.01 Der Flugschüler hat sich im ganzen Ausbildungsbereich an die Weisungen der Flugschule zu halten. Entzieht sich der Flugschüler den Gepflogenheiten der Schule, kann er durch den Fluglehrer vom Übungsgelände verwiesen werden, womit jegliche Ansprüche des Betroffenen erlöschen.

2.02 Der Flugschüler ist für gutes Schuhwerk und angepasste Kleidung verantwortlich. Schüler mit ungeeignetem Schuhwerk können vom Fluglehrer abgelehnt werden.

2.02 Schäden an unseren Schul- und Testgeräten, welche durch den Schüler verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Benützers. Ebenso ist der Schüler für sämtliche Bergungs- und Wertminderungskosten schadenpflichtig. Eine REGA-Gönnerschaft wird vorausgesetzt. Ist diese nicht vorhanden und entstehen bei einer Bergung entsprechende ungedeckte Kosten, gehen auch diese zu Lasten des Schadenverursachers

2.03 Nach Ablauf der Kursdauer oder bei Abbruch der Ausbildung erlöschen jegliche Ansprüche auf bereits bezahlte Kursgelder. 
Packages und Fortsetzungskurse können in begründeten Fällen (Krankheit, Unfall, Auslandaufenthalt oä) bei vorheriger Meldung für mindestens einen Monat ein Mal kostenlos unterbrochen werden. Nachträgliche Meldungen sind nicht möglich. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf der Kursdauer kann die Ausbildung durch Bezahlung der Nachzahlungsgebühr verlängert werden.

2.04 Das Kursgeld ist rechtzeitig vor Kursbeginn auf unser Postkonto 46-8559-7 einzuzahlen. In Ausnahmefällen wird die Bar- oder EC-/Postcardbezahlung vor Ort akzeptiert.

2.05 Annullationskosten:
- bis 4 Tage vor Beginn: keine
- 2 bis 3 Tage vor Beginn: 50%
- weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn und bei Nichterscheinen: 100%
Das Restguthaben wird für einen späteren Kurs gutgeschrieben und nicht rückerstattet.

2.06 Wird ein Kurs aufgrund der Wetterprognosen oder zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verschoben, wird das Kursgeld für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Rückerstattungen sind in der Regel nicht möglich.

2.07 Wird ein Kurs aus Wettergründen vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Hingegen können nicht bezogene Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden.

2.08 Höhenflüge, die einer Voranmeldung (ganzjährig an Wochentagen, in Wintermonaten auch an Wochenenden) bedürfen, finden nur statt, wenn mindestens 3 Schüler teilnehmen.

 

 

 

 

 

Passagierflüge

3.00 Mit der online-Anmeldung durch Anklicken, mit den AGB einverstanden zu sein, akzeptiert der Passagier die nachfolgenden Bedingungen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

3.01 Die Flugdauer richtet sich nach den Wetterverhältnissen. Ein Thermikflug dauert mind. 30min, wird diese Dauer nicht erreicht, erfolgt die Rückerstattung der Differenz zu einem Panoramaflug in Form eines Gutscheins.

3.02 Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

3.03 Die Bezahlung des Fluges erfolgt innert 5 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung im Voraus oder mittels Sicherung durch eine Kreditkartennummer. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, wird der reservierte Termin wieder freigegeben. Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen kann der Betrag ausnahmsweise auch vor Ort unmittelbar vor dem Flug in bar beglichen werden. Kann der Flug aufgrund der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag vollumfänglich zurückerstattet oder für einen späteren Flug gutgeschrieben.

3.04 Annullationskosten:
- bis 48 Stunden vor dem Flug: keine
- 48 bis 24h vor dem Flug: 50%
- weniger als 24 h oder bei Nichterscheinen: 100%
Das Restguthaben wird für einen späteren Flug gutgeschrieben und nicht rückerstattet.

3.05 Die Flugschulen Emmetten & Titlis AG haben das Recht, Passagierflüge an lizenzierte Passagierpiloten weiterzugeben, die nicht Angestellte der Flugschule sind. In diesem Fall haften die Flugschulen Emmetten & Titlis AG nicht für Handlungen und Unterlassungen dieser Piloten. Der Flug erfolgt in jedem Fall in der Eigenverantwortung des durchführenden Piloten.

3.06 Die Beförderung unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.8.05. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartner gegenüber dem Passagier wird gemäss Artikel 3.09 beschränkt.

3.07 Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen.

3.08 Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnte.

3.09 Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Der Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

3.10 Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig der Flugschule Emmetten & Titlis AG eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

3.11 Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.

3.12 Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Flugschulen Emmetten & Titlis AG noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

 

3.13 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Unternehmens (Emmetten, Nidwalden) zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. 

 

 

 

Weiterbildungskurse / Flugwochen / Flugreisen

4.01 Die Teilnahme an weiterführenden Kursen erfolgt euf eigene Verantwortung. Die Flugschule lehnt jegliche Haftung ab.

4.02 Die Einladung zu Weiterbildungskursen erfolgt so früh als möglich, mind. aber 10 Tage vor Kursbeginn. Mit der Einladung wird auch die Kursrechnung versandt, welche innert 10 Tagen, sicher aber vor Kursbeginn beglichen werden muss.

4.03 Kann ein Kurs infolge geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, erfolgt die Mitteilung mind. 10 Tage vor dem Kurs. Jegliche Ansprüche verfallen. Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet oder in Rücksprache mit dem Teilnehmer für andere Kurse oder Warenbezüge gutgeschrieben.

4.04 Wird ein Kurs aufgrund der Wetterprognosen abgesagt oder verschoben, werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche verfallen.

4.05 Ein Kurs gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn
- bei einem 3- oder 4-tägigen Kurs mindestens an 2 Tagen geflogen werden kann.
- bei einem 5- oder 6-tägigen Kurs mindestens an 3 Tagen geflogen werden kann.
- bei einem 7- oder mehrtägigen Kurs mindestens an 4 Tagen geflogen werden kann.
Werden die Mindestflugtage nicht erreicht, wird in Absprache mit den Teilnehmern eine Gutschrift für andere Kurse oder Materialbezüge vereinbart.

4.06 Annullationskosten Flugwochen (Stubai, Dolomiten, ua..):
- ab Anmeldung bis 60 Tage vor Beginn: CHF 90.-
- 14 bis 59 Tage vor Beginn: 30% der Kosten
- 7 bis 13 Tage vor Beginn: 50% der Kosten
- 1 bis 6 Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen: 100% der Kosten
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 90.- zu leisten. Diese bleibt bei jeder Absage geschuldet, sofern der reservierte Platz nicht mehr weitergegeben werden kann. Die Annullationskosten entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Zu beachten ist weiter, dass Hotel-Stornokosten fällig werden können, wenn ein gebuchter Kurs nicht angetreten wird. Dies gilt auch, wenn auf die Anreise aufgrund zweifelhafter Wetterprognosen verzichtet wird. 

4.07 Annullationskosten Flugtage (Ostern, Fronleichnam, Tessin, ua..):
- ab Anmeldung bis 60 Tage vor Beginn: CHF 75.-
- 7 bis 59 Tage vor Beginn: 50% der Kosten
- 1 bis 6 Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen: 100% der Kosten
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 75.- zu leisten. Diese bleibt bei jeder Absage geschuldet, sofern der reservierte Platz nicht mehr weitergegeben werden kann. Die Annullationskosten entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

4.08 Annullationskosten Flugreisen (Sizilien, Spanien ua.)
- ab Anmeldung bis 60 Tage vor Beginn: CHF 150.-
- 30 bis 59 Tage vor Beginn: 35% der Kosten
- 15 bis 29 Tage vor Beginn: 50% der Kosten
- 1 bis 14 Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen: 100% der Kosten
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 150.- zu leisten. Diese bleibt bei jeder Absage geschuldet, sofern der reservierte Platz nicht mehr weitergegeben werden kann. Die Annullationskosten entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. 
4.09 Wir empfehlen eine private Annullationskostenversicherung. Alternativ kann bei uns für CHF 150.- pro Kalenderjahr eine Annullationskostenversicherung gelöst werden. Diese deckt sämtlich Annullationskosten pro Kalenderjahr.

4.10 Entstehen bei einer Flugreise durch unvorhersehbare Ereignisse und ohne Verschulden der Flugschule Mehrkosten, so ist die Flugschule berechtigt, diese nachträglich bei den Teilnehmern einzufordern.