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Pilotenprüfungen
Die theoretischen und praktischen Prüfungen werden vom schweizerischen Hängegleiterverband (SHV) durchgeführt.
Die Theorieprüfung umfasst je 20 Fragen in fünf verschiedenen Fächern (siehe Theoriekurse). Die im Multiple-Choice-Verfahren (4 Antworten) gestellten Fragen müssen zu 80% je Fach richtig beantwortet werden. Die Theorieprüfung muss vor der Praxisprüfung erfolgen.
Zur Praxisprüfung zugelassen wird, wer die Theorieprüfung bestanden hat, mind. 50 Flüge in 5 Fluggebieten absolviert hat und vom Fluglehrer prüfungsreif erklärt worden ist. Die Praxisprüfung umfasst 2 Flüge mit gewöhnlichen Flugfiguren und Ziellandungen. Details findest Du auf den Weisungen des SHV. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online beim Schweizerischen Hängegleiterverband. Die Gebühren belaufen sich auf je CHF 125.-. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen werden 50% der Prüfungsgebühr verrechnet!
Doppelsitzerprüfungen Bipace B (Pilot-Pilot)
Für die Biplace-B-Lizenz muss lediglich eine praktische Prüfung absolviert werden. Die Daten entsprechen denjenigen der gewöhnlichen Gleitschirmprüfung und auch das Prüfungsprogramm ist dasselbe. Details findest Du auf den Weisungen des SHV. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online beim Schweizerischen Hängegleiterverband. Die Gebühr beläuft sich auf CHF 125.-. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen werden 50% der Prüfungsgebühr verrechnet!
Doppelsitzerprüfungen Bipace A (Pilot-Passagier)
Für die Biplace-A-Lizenz müssen drei Prüfungen absolviert werden. Die Reihenfolge ist zwingend: 1. Theorieprüfung (analog Pilotenprüfung plus 6.Sachgebiet "Doppelsitzer") - 2. Praxis-Soloprüfung für Fluglehrer und Biplace - 3. Praxis-Biplace-Prüfung. Details findest Du auf den Weisungen des SHV. Die Gebühren belaufen sich auf CHF 125.- für die Theorie, CHF 550.- für den Solo-Praxisteil und CHF 200.- für den Biplace-Praxisteil. Die Anmeldung erfolgt für die Theorieprüfung ausschliesslich online beim Schweizerischen Hängegleiterverband. Für die praktischen A-Prüfungen ist eine Anmeldung beim SHV mittels Online-Formular nötig. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen werden 50% der Prüfungsgebühr verrechnet!
Hinweis: Für reservierte Prüfungen, die nicht angetreten werden, verrechnet der SHV 50% der Prüfungsgebühr!
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