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Seit 1.1.10 verlangt der DHV (Deutscher Hängegleiterverband) bei Scheinumschreibungen vom Schweizer Brevet zum Deutschen A-Schein die Absolvierung der Theorieprüfung im Fach Gesetzgebung. Für den B-Schein braucht es zusätzlich 100 nachgewiesene Flüge.
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