Fliegen im Ausland / Ausländische Lizenzen Print E-mail
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Piloten mit Schweizer Brevet und schweizerischem Wohnsitz

Der schweizerische Hängegleiterausweis ist den meisten westeuropäischen Ländern gültig. Wir empfehlen jedoch allen Piloten, beim Fliegen im Ausland nebst dem Schweizer Brevet eine IPPI-Karte mitzuführen (insbesondere Italien, wo dies zwingend ist!). Über die gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern (IPPI-Gültigkeit) muss sich jeder Pilot selbst informieren!
Schweizerische Biplace- und Fluglehrerbrevets sind im Ausland nicht gültig.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenfälle weltweit, auch in den USA und explizit auch bei nach Linzenzbestimmungen illegalen Flügen: Infos betr. Haftpflichtversicherung
 
Piloten mit Schweizer Brevet und ausländischem Wohnsitz
Der schweizerische Hängegleiterausweis ist in diesem Falle ausschliesslich in der Schweiz gültig, kann aber in den meisten Ländern leicht umgewandelt werden. Insbesondere in Deutschland.
Die Schweizer Haftpflichtversicherung ist in diesem Falle ausschliesslich in der Schweiz gültig: Infos betr. Haftpflichtversicherung
 
Piloten mit ausländischem Ausweis und ausländischem Wohnsitz
 
Piloten mit ausländischem Ausweis und neu schweizerischem Wohnsitz
 
 
PS: Wir bilden auch nach deutschem und österreichischen Recht aus!

 

Last Updated on Saturday, 11 December 2010 18:38