Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1.01 Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und wird durch die normale Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Kursteilnehmer aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen.
1.02 Die Flugschule sowie die Instruktoren lehnen bei Unfällen jegliche Haftung ab (Haftungsauschluss). Der Unterricht basiert auf der Eigenverantwortung des Schülers.
1.03 Fliegen ausserhalb der Schule ohne Brevet ist von Gesetzes wegen verboten und somit strikte zu unterlassen! Wer ohne Brevet resp. ausserhalb einer Flugschule den Gleitschirmsport betreibt (auch an einem Übungshang), wird von der Polizei als Schwarzflieger eingestuft und muss mit einer Verzeigung rechnen. Zudem können die Versicherungen im Falle eines Schadens ihre Leistungen massiv kürzen.
1.04 Die Flugschule kann jeden Kurs oder Flug jederzeit aus Sicherheitsgründen (zB. Meteo) absagen oder abbrechen.
1.05 Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Eine Einlösung nach Ablauf ist nur nach Vereinbarung möglich. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert.
1.06 Im Übrigen gilt die Preisliste mit den entsprechenden Hinweisen im gedruckten Programm des aktuellen Jahres.
1.07 Kundenkartensystem / Rabatte: Von sämtlichen Wareneinkäufen (ausg. Gleitschirme, Aktionsware, Serviceersatzteile und Eintauschgeschäfte) können 10% als Rabatt auf einer Kundenkarte aufgeschrieben lassen werden. Sobald CHF 200.- Guthaben erreicht werden (also Wareneinkäufe im Totalwert von CHF 2000.-), wird dieses Guthaben beim nächsten Kauf als Gutschrift in Zahlung genommen für Waren, Kurse und Gutscheine. Gültigkeit ab Ersteintrag 10 Jahre. Einträge nur gültig mit Stempel. Das Guthaben kann nicht in bar ausbezahlt werden. Das bei einem Kauf erreichte Mindestguthaben kann nicht für den aktuellen, sondern erst für den Folgekauf verwendet werden. Die Erstausrüstung (GS, NS, GZ, Helm) von Flugschülern ist vom Kundenkartensystem ausgeschlossen.
Schnuppertage, Grundkurse, Fortsetzungskurse
2.01 Der Flugschüler hat sich im ganzen Ausbildungsbereich an die Weisungen der Flugschule zu halten. Entzieht sich der Flugschüler den Gepflogenheiten der Schule, kann er durch den Fluglehrer vom Übungsgelände verwiesen werden, womit jegliche Ansprüche des Betroffenen erlöschen.
2.02 Der Flugschüler ist für gutes Schuhwerk und angepasste Kleidung verantwortlich. Schüler mit ungeeignetem Schuhwerk können vom Fluglehrer abgelehnt werden.
2.02 Schäden an unseren Schul- und Testgeräten, welche durch den Schüler verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Benützers. Ebenso ist der Schüler für sämtliche Bergungs- und Wertminderungskosten schadenpflichtig. Eine REGA-Gönnerschaft wird vorausgesetzt. Ist diese nicht vorhanden und entstehen bei einer Bergung entsprechende ungedeckte Kosten, gehen auch diese zu Lasten des Schadenverursachers
2.03 Nach Ablauf der Kursdauer oder bei Abbruch
der Ausbildung erlöschen jegliche Ansprüche auf bereits bezahlte Kursgelder.
2006: Grundkurse sind auf 6 Monate, Fortsetzungskurse auf 18 Monate beschränkt.
2007: Grundkurse sind auf 6 Monate, Fortsetzungskurse
je nach gewählter Variante auf 6
oder 18 Monate und Packages je nach gewählter Variante
auf 6, 12 oder 24 Monate beschränkt.
Diese Frist kann bei
rechtzeitiger Meldung vor/bei Beginn eines Unterbruchs wie Krankheit,
Unfall, Auslandaufenthalt oä. verlängert werden. Der Unterbruch beginnt mit dem
Meldedatum. Nachträgliche Verlängerungen sind nicht möglich!
Nach Ablauf der Kursdauer kann die Ausbildung durch Bezahlung der
Nachzahlungsgebühr verlängert werden.
2.04 Das Kursgeld ist rechtzeitig vor Kursbeginn auf unser Postkonto 46-8559-7 einzuzahlen. In Ausnahmefällen wird die Bar- oder EC-/Postcardbezahlung vor Ort akzeptiert.
2.05 Annulationskosten:
- bis 7 Tage vor Beginn: keine
- 1 bis 6 Tage vor Beginn: 50%
- bei Nichterscheinen: 100%
2.06 Wird ein Kurs aufgrund der Wetterprognosen oder zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verschoben, wird das Kursgeld für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Rückerstattungen des Kursgeldes erfolgen nur auf Antrag und nur innerhalb von zwei Monaten.
2.07 Wird ein Kurs aus Wettergründen vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Hingegen können nicht bezogene Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden.
2.08 Höhenflüge, die einer Voranmeldung (ganzjährig an Wochentagen, in Wintermonaten auch an Wochenenden) bedürfen, finden nur statt, wenn mindestens 5 Schüler teilnehmen.
Passagierflüge
3.01 Die Flugdauer richtet sich nach den Wetterverhältnissen. Ein Thermikflug dauert mind. 30min, wird diese Dauer nicht erreicht, erfolgt die Rückerstattung der Differenz zu einem Panoramaflug.
3.02 Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.
3.03 Die Bezahlung des Fluges geschieht vor Ort im Voraus. Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag zurückerstattet oder für einen späteren Flug gutgeschrieben (Gutschein).
Weiterbildungskurse / Flugwochen / Flugreisen
4.01 Die Teilnahme an weiterführenden Kursen erfolgt euf eigene Verantwortung. Die Flugschule lehnt jegliche Haftung ab.
4.02 Die Einladung zu Weiterbildungskursen erfolgt so früh als möglich, mind. aber 10 Tage vor Kursbeginn. Mit der Einladung wird auch die Kursrechnung versandt, welche innert 10 Tagen, sicher aber vor Kursbeginn beglichen werden muss.
4.03 Kann ein Kurs infolge geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, erfolgt die Mitteilung mind. 10 Tage vor dem Kurs. Jegliche Ansprüche verfallen. Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet oder in Rücksprache mit dem Teilnehmer für andere Kurse oder Warenbezüge gutgeschrieben.
4.04 Wird ein Kurs aufgrund der Wetterprognosen abgesagt oder verschoben, werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche verfallen.
4.05 Annulationskosten:
- bis 60 Tage vor Beginn: keine
- 30 bis 59 Tage vor Beginn: 10% der Kosten
- 14 bis 29 Tage vor Beginn: 25% der Kosten
- 7 bis 13 Tage vor Beginn: 50% der Kosten
- 1 bis 6 Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen: 100% der Kosten
Die Annulationskosten entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
4.06 Entstehen bei einer Flugreise durch unvorhersehbare Ereignisse und ohne Verschulden der Flugschule Mehrkosten, so ist die Flugschule berechtigt, diese nachträglich bei den Teilnehmern einzufordern.
Das Ausbildungsreglement und die Weisungen für Schüler finden Sie auf der Seite Downloads
Last update: 7.1.09